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Red Bull hat keine Angst vor dem Kartellgericht
Der Spedition von Gerhard Berger und Red Bull drohen nach dem Anteilstausch eine Strafe, Red Bull sieht dem Verfahren gelassen entgegen
(Motorsport-Total.com) - Red Bull und die Spedition des ehemaligen Formel-1-Piloten Gerhard Berger müssen sich vor dem Wiener Kartellgericht verantworten, weil man den 50-prozentigen Anteilstausch zwischen der Spedition und Red Bull sowie Berger und der Scuderia Toro Rosso nicht rechtzeitig gemeldet haben soll.

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Bergers und Mateschitz' Unternehmen müssen sich vor Gericht verantworten
Die Meldung war am 17. Mai bei der Wettbewerbsbehörde eingegangen, doch schon am 2. Februar hatten beide Parteien ihr Tauschgeschäft öffentlich bekannt gemacht. Ein Vertreter der Bundeswettbewerbsbehörde erklärte, dass es sich nicht um kein Kavaliersdelikt handele, man aber auch nicht von der "bösesten Sache des Jahres" sprechen könne.#w1#
Dass keiner der beiden ihre Versäumnis eingeräumt hat, kommt erschwerend dazu und dürfte dazu führen, dass eine Geldstrafe saftiger ausfällt: "Wenn ich vergessen habe, der Steuer etwas bekannt zu geben, kann ich auch eine Selbstanzeige machen. Das ist hier nicht der Fall gewesen, sondern wir sind draufgekommen - das ist immer blöder", so der Vertreter der Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber dem 'ORF'.
Durch die verspätete Anmeldung sind die Zusammenschlüsse derzeit rechtlich nicht existent. Während sich seitens der Berger-Spedition bisher niemand zu diesem Fall geäußert hat, zeigt man sich bei Red Bull gelassen. Es habe zwar grundsätzlich Einigung über eine Vereinbarung gegeben, aber man habe die Verträge erst aushandeln müssen wonach man den Deal sofort der Bundeswettbewerbsbehörde gemeldet habe. Das Unternehmen erwartet, dass auch das Kartellgericht diese Ansicht vertreten wird.

