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Neue Anschuldigungen gegen Ecclestone
Im Bestechungsskandal um Bernie Ecclestone und Gerhard Gribkowsky wurde nun die 256-seitige Anklageschrift erhoben, die neue Details ans Licht bringt
(Motorsport-Total.com) - Bernie Ecclestone sieht sich neuen Anschuldigungen bezüglich seiner Beteiligung im Bestechungsskandal rund um den Verkauf der Formel 1 ausgesetzt. In einer 256-seitigen Anklageschrift beschuldigt die Staatsanwaltschaft Ecclestone und seinen Offshore-Treuhand-Vermögenstrust Bambino, dem ehemaligen Bankvorstand Gerhard Gribkowsky 44 Millionen Dollar (rund 33,5 Millionen Euro) gezahlt zu haben, um den Verkauf der Formel 1 2006 an die aktuellen Eigentümer CVC zu lenken.
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Bernie Ecclestone stehen ein paar aufregende Wochen bevor Zoom
Die Anklageschrift enthüllt, dass die Staatsanwaltschaft glaubt, dass es zu wenig Beweise gebe, um Ecclestones Verteidigung zu unterstützen, die besagt, dass er Gribkowsky bezahlt habe, damit dieser aufhört, falsche Anschuldigungen bezüglich seiner Steueraffären gegenüber der britischen Finanzbehörde H.M. Revenue & Customs (HMRC) zu machen. Gribkowsky war Risikovorstand der deutschen BayernLB-Bank, die 47,2 Prozent der Formel-1-Anteile besaß. CVC war voraussichtlich Ecclestones bevorzugter Käufer, da man dort zustimmte, ihn als Chef des Sports zu behalten.
Ecclestone bestreitet, dass die Zahlungen eine Bestechung waren und sagt, dass Gribkowsky gedroht hatte, HMRC zu erzählen, dass er den Bambino-Trust kontrolliert, sollte das Geld nicht bezahlt werden. Als britischer Staatsbürger wäre Ecclestone verpflichtet, auf die geschätzten vier Milliarden US-Dollar in dem Trust Steuern zu zahlen, wenn er dort an der Macht wäre - was er strengstens dementiert. Er sagt, dass er Gribkowsky bezahlt habe, weil dessen falsche Anschuldigungen eine lange und kostspielige Untersuchung ausgelöst hätten.
Druck Gribkowskys "keine wirkliche Gefahr"
Die Anklage legt dar, dass "Gribkowsky sich bemüht hat, Druck auszuüben...gegen Bambino und den Angeklagten, indem er dem Angeklagten und Bambino Anfang 2005 wiederholt unterstellte, dass der Angeklagte selbst, und nicht Slavica, seine damalige Ehefrau, der sogenannte Settlor (Gründer eines Trusts; Anm.) des Bambino-Trusts - und somit effektiv verantwortlich - war". Nichtsdestotrotz wird angefügt, dass "dies keine wirkliche Gefahr für eine separate Steuerbehandlung des Angeklagten und des Bambino-Trusts darstellte, da Dr. Gribkowsky und die BayernLB keinen gezielten Beweis einer solchen Verbindung hatten".
Ecclestone sagt hingegen, dass ein solcher Beweis nicht notwendig gewesen wäre, da HMRC jeden Hinweis untersuchen müsste, besonders wenn er von einem Firmen-Insider wie Gribkowsky kommt. "Er hätte einen Brief an das Finanzamt schreiben können", sagt Ecclestone. "Sie können nicht sagen, dass sie es nicht glauben. Wenn ich an das Finanzamt schreiben und sagen würde, dass Sie Schwarzarbeit betreiben, dann müssten sie sich das anschauen."
In der Anklageschrift wird nicht genau klar, wann Ecclestone Gribkowsky bestochen haben soll, es steht nur drin, dass sie "im April/May 2005" zu einer Einigung gekommen seien. Ecclestones Anwalt Sven Thomas sagt, dass es keine Aufnahmen von dem Treffen geben würde. Eine weitere Frage, die durch die Anklage angeheizt wird, ist die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Ecclestone habe Gribkowsky bestochen, obwohl dieser nicht die Macht gehabt habe, dem Verkauf an CVC grünes Licht zu geben.
Ecclestones geschickter Finanzdeal
Die Anklageschrift gibt weiter an, dass CVC-Co-Gründer Donald Mackenzie "vorsichtig einen Unternehmenswert von einer Milliarde Dollar vorgeschlagen hat, was in einem Kaufpreis von rund 460 Millionen Dollar für die Anteile resultiert hätte. Durch vorherige Angebote von Drittparteien wusste der Angeklagte, dass die BayernLB nicht bereit war, ihre Anteile für rund 400 bis 500 Millionen zu verkaufen, und rechnete damit, dass nicht einmal Dr. Gribkowsky die BayernLB überzeugen könne, den Preis zu akzeptieren."
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Gerhard Gribkowsky und Bernie Ecclestone: Wo liegt die Wahrheit? Zoom
Laut der Anklage musste Ecclestone selbst einschreiten, um dem Deal zu einem grünen Licht zu verhelfen. Sie sagt aus, dass Ecclestone CVC dazu animiert habe, mehr zu zahlen. "Er hat dem CVC-Vertreter Mr. Mackenzie klargemacht, dass das Kaufangebot auf einem Unternehmenswert von zwei Milliarden US-Dollar basieren sollte, was den Kaufpreis der Anteile der BayernLB auf fast eine Milliarde getrieben hätte."
Weiterhin steht in der Anklageschrift, dass Ecclestone "ebenfalls geholfen hat, Teile der Finanzierung für den anvisierten Kaufpreis - und zwar für 600 - 650 Millionen US-Dollar - durch die Royal Bank of Scotland zu arrangieren, die die Möglichkeit bestätigte, ein entsprechendes Darlehen zu genehmigen. Mr. Mackenzie machte dem Angeklagten klar, dass die CVC bei einem Unternehmenswert von zwei Milliarden US-Dollar eine Teilfinanzierung braucht, um den ganzen Kaufpreis zu finanzieren."
Klage auch in New York
Obwohl CVC das höchste Angebot machte, behauptet die amerikanische Investmentfirma Bluewaters, dass sie eingewilligt habe, zehn Prozent mehr als jeder andere Bieter zu zahlen. Sie verklagt Ecclestone im New York Supreme Court, da sie glaubt, dass sie von Gribkowsky aufgrund der Bestechung zurückgewiesen wurde.
Die Anklage in Deutschland behauptet, dass Gribkowsky "das ernsthafte Kaufinteresse, das von Bluewater Holdings LLP ausging, nicht genutzt hat, um den bestmöglichen Preis für die BayernLB herauszuholen. Im Gegenteil dazu hat er seine Verhandlungsposition aufgegeben." Wenn Gribkowsky nicht an den höchsten Bieter verkauft hätte, wäre das nicht nur ein Nachteil für die BayernLB, sondern auch für Bambino, da man 25 Prozent der Anteile an der Formel 1 hielt.
Obwohl Ecclestone betont, dass er den Trust nicht kontrolliert, profitiert seine Familie davon. Darum ist es unklar, warum er gewollt hätte, dass man verliert, indem er Gribkowsky besticht, an CVC zu verkaufen. "Welchen Vorteil hätte ich, ihm Geld zu bezahlen, um die Anteile günstig zu verkaufen", sagt Ecclestone. Seine Anwälte haben bis September Zeit, um auf die Anklage zu reagieren, und ein Richter wird dann entscheiden, ob der Fall vor Gericht gebracht wird.