Bestätigt: Mutterschutz fällt ab 2026 nicht unter die neue Budgetobergrenze

Die FIA hat bestätigt, dass der Mutterschutz und die Verpflegung der Mitarbeiter von der neuen Formel-1-Budgetobergrenze ab 2026 unberührt bleiben

(Motorsport-Total.com) - Die FIA hat bestätigt, dass der Mutterschutz und die Verpflegung des Personals ab 2026 definitiv nicht unter die neue Budgetobergrenze der Formel 1 fallen werden. Das hatten sich die Teams gewünscht.

Titel-Bild zur News: Lance Stroll

Mutterschaftsurlaub fällt ab 2026 nicht unter die Budgetobergrenze Zoom

Wie bereits Anfang der Woche berichtet, sollen im Rahmen einer geplanten Überarbeitung der Budgetobergrenze - die voraussichtlich auf rund 220 Millionen Dollar angehoben wird - weitere Elemente in den Anwendungsbereich aufgenommen werden, die bisher davon ausgenommen waren.

Eine der Überlegungen war, den Mutterschaftsurlaub und die Verpflegung des Personals in den Geltungsbereich aufzunehmen, was nicht bei allen Teams auf Zustimmung stieß. In Bezug auf den Mutterschutz wurde die Auffassung vertreten, dass dies die Teams davon abhalten könnte, weibliche Mitarbeiter einzustellen.

In Bezug auf die Verpflegung wurde befürchtet, dass dies zu einer Benachteiligung des Personals führen könnte, weil die Teams zwischen dem Wohlergehen des Personals und der Einsparung von Geld für die Verpflegung wählen müssten. Die FIA hat nun klargestellt, dass diese beiden Punkte ab 2026 nicht unter die Budgetobergrenze fallen.

Budgetobergrenze ab 2026: Viele Dinge noch ungeklärt

Federic Lodi, Leiter der FIA-Finanzvorschriften für den Formelsport, erklärt: "Während der Gespräche mit den Teams wurde eine Reihe von Ausnahmen in Betracht gezogen, darunter Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und Unterhaltungsveranstaltungen, die in die Kostenobergrenze einbezogen werden sollten."

"Dies geschah im Gegenzug zu einer entsprechenden Erhöhung des Kostendeckels, die es den Teams ermöglicht hätte, weiterhin Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und Unterhaltungsangebote zu finanzieren, ohne dass dies Auswirkungen auf den Kostendeckel gehabt hätte."


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"Bei der letzten Sitzung der Formel-1-Kommission wurde jedoch einstimmig beschlossen, dass diese Kosten nicht unter die Kostenobergrenze fallen." Die Gespräche zwischen den Teams und der FIA über den Kostendeckel sind noch im Gange, da der Motorsportverband an der endgültigen Festlegung des Reglements arbeitet - sowohl was die Höhe des Kostendeckels betrifft als auch die Frage, was darunter fällt und was nicht.

Ein Aspekt, der noch geklärt werden muss, ist die Frage, wo Investitionszuschüsse anfallen und wie mit Abschreibungen umgegangen wird. Lodi ergänzt: "Derzeit wird eine Änderung der Behandlung dieser Investitionen geprüft, wobei davon ausgegangen wird, dass die Abschreibung des Anlagevermögens in den Bereich des Kostendeckels fällt und die Investitionszulage abgeschafft wird."

Warum die Bugdetobergrenze erhöht wird

Die Anhebung des Kostendeckels von derzeit 135 Millionen Dollar auf voraussichtlich 215 bis 220 Millionen Dollar könnte als Lockerung der Ausgabenbeschränkung durch die FIA interpretiert werden. Die Änderung hat jedoch nichts mit einem größeren finanziellen Spielraum für die Teams zu tun.

Der Grund für die Verschiebung des Gesamtbetrags liegt vielmehr darin, dass man es für besser hielt, mehr Elemente innerhalb der Kostenobergrenze unterzubringen, um die Dinge zu vereinfachen.


Fotos: F1: Grand Prix von Monaco


Lodi erklärt: "Die FIA will eine generelle Erhöhung des Kostendeckels vermeiden, gleichzeitig aber bei der Festlegung des neuen Kostendeckels den veränderten Umfang der Ausnahmeregelungen, die gestiegene Zahl der Rennen und die Inflationsrate berücksichtigen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht werden muss, ohne dass er an Robustheit verliert."

"Einer der Hebel zur Vereinfachung ist die Überprüfung der Kostenkategorien, die von der Kostendeckelung ausgenommen werden können, mit dem Ziel, mehr Kosten in den Anwendungsbereich einzubeziehen und im Gegenzug die Höhe der Kostendeckelung insgesamt neu zu bewerten."

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