• 25.10.2011 10:48

ADAC: Schaulustige können sich strafbar machen

(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Nach Unfällen gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen durch sensationshungrige Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro und bis zu 5000 Euro rechnen.

Titel-Bild zur News:

Außerdem können Schaulustige wegen der Behinderung von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden. Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 20 Euro Strafe rechnen.

Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu beobachten, dass das Gaffen weiter zunimmt. Die Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze behindern, werden daher immer lauter.

Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Schaulustigen aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu verhindern.

Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, muss laut ADAC Erste Hilfe leisten und den Unfall der Polizei melden. Wenn schon Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Auch wer auf der Gegenspur sich den Unfall anschauen will und deshalb bremst, bringt sich und andere in Gefahr.

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