Wirtschaftliches Überleben in Zeiten der Corona-Krise
Corona hat auch die Oldtimerszene erfasst. Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET, beleuchtet die Lage
(Motorsport-Total.com/Classic-Car.TV) - Die Corona-Krise hat auch die Oldtimerszene erfasst. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben.

© RA Dr. Götz Knoop
Dr. Götz Knoop ist Jurist und Experte für Oldtimerrecht Zoom
Die Betriebe von Auto- und somit auch Klassikerhändlern sind geschlossen, weshalb sich für all diese Betriebe die Frage stellt, wie wirtschaftliches Überleben in diesen Zeiten gesichert werden kann.
Einen kleinen Beitrag könnte die Soforthilfe leisten, welche vom Bund beschlossen wurde und von den einzelnen Bundesländern abgewickelt wird. Eine Chance auf Förderung hat, wer eine der vier folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem ersten März sind jetzt im März weggefallen.
- Wer in dem Monat, in welchem der Antrag gestellt wird, einen Umsatzrückgang von 50 % gegenüber dem gleichen, sowie den beiden vorangegangenen Monaten des Vorjahres zu verzeichnen hat.
- Der Umsatz wurde durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang der Covid-19-Pandemie massiv eingeschränkt.
- Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nicht aus, um kurzfristige Verbindlichkeiten wie Mieten, Kredite, Leasingrate zu finanzieren.
Bei geschlossenen Autohäusern dürften die Voraussetzungen des Auftragsrückganges und der Betriebsschließung gegeben sein, sodass realistische Chance auf Förderung besteht. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten.
? Bei Betrieben mit bis 15 Beschäftigten gibt es 9.000,00 Euro,
? bis zu 10 Beschäftigte 15.000,00 Euro,
? bis zu 50 Beschäftigte 25.000,00 Euro.
Sicherlich nur ein kleiner Beitrag, aber immerhin.
Es verbleibt die Hoffnung, dass wir möglichst schnell zu einem normalen öffentlichen Leben zurückkehren können, wie es beispielsweise in Südkorea und Schweden praktiziert wird und die Nachfrage nach klassischen Fahrzeugen nicht einbricht.
Daher auch der Appell an alle Oldtimerliebhaber:
Nehmen Sie die jetzige Situation bitte nicht zum Anlass, ihre Fahrzeuge voreilig zu verkaufen, behalten sie die Freude am Oldtimer-Hobby und vor allem: Fahren Sie Fahrzeuge!
Herzlichst, Ihr Dr. jur. Götz Knoop
Fachanwalt Verkehrsrecht
Spezialist Oldtimerrecht


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