• 08.05.2020 16:33

Tipps vom Rechtsexperten: Blühender Handel mit Fahrzeugpapieren - Teil 1

Tipps und Infos von Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET

(Motorsport-Total.com/Classic-Car.TV) - Jeder, der mal einen Schraubermarkt besucht hat, wird sich ggf. schon die Augen gerieben haben, wenn an dem einen oder anderen Stand Fahrzeugpapiere zum Erwerb angeboten wurden.

Titel-Bild zur News: Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET

Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET Zoom

Manchmal werden diese Angebote dann noch besonders reizvoll gestaltet, in dem zum jeweiligen Fahrzeugbrief ein kleines Stück Metall angeboten wird, in welchem die gleiche Fahrgestellnummer eingeschlagen ist, wie man sie auf dem Brief gedruckt finden kann.

Auch im parlamentarischen Arbeitskreis war der offensichtlich blühende Handel mit Fahrzeugpapieren schon Gesprächsthema. Wir wollen fragen, was dahintersteckt und in welche rechtliche Situation man sich begibt.

Selbstverständlich gibt es Sammler, welche ihr Interesse nur auf die Papiere von Fahrzeugen richten, die längst entsorgt sind und bei denen im Rahmen der Verschrottung die Fahrzeugpapiere entwertet wurden.

Alleine dies erklärt aber wohl nicht, wieso der Handel mit derartigen Fahrzeugpapieren gefühlt in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen hat. Es wird wohl nicht nur zufälliger Natur sein, dass die Beobachtung über die Zunahme des Handels mit Fahrzeugpapieren zeitgleich zu verzeichnen ist mit Berichten über "gefälschte Originale".

Kurz: Es geht weniger um den Handel mit Fahrzeugpapieren, als vielmehr um den Handel mit "Fahrzeugidentitäten", also darum, einem vorhandenen Fahrzeug eine neue Identität zu verpassen.

Hier besteht dann Bedarf, wenn ein weniger redlicher Mitbürger ein Fahrzeug entwendet hat und dies dann wieder in den Markt bringen will. Die Fahrgestellnummer am Fahrzeug ist aufgrund des vorangegangenen Diebstahls in einschlägigen staatlichen Datenbanken gespeichert.

Sowohl das Schengener Informationssystem "SIS", als auch das European Car Information System "EUCARIS" sind hier zu nennen. In beiden Datenbanken werden Informationen über Diebstahl und Unterschlagung von Fahrzeugen eingestellt.

Fahrzeuge, deren Fahrgestellnummer in einer dieser Datenbanken verzeichnet sind, können zum Straßenverkehr nicht regulär angemeldet werden. Daher hat der weniger redliche Mitbürger, der das Objekt entwendet oder mit dem entwendeten Fahrzeug Handel getrieben hat (Hehlerei) also ein Interesse, das Fahrzeug mit einer FIN und Fahrzeugpapieren "auszurüsten", welche unbedenklich sind, sodass das Verkaufsobjekt wieder eine "reguläre Identität" bekommen und zum Straßenverkehr angemeldet werden kann.

Der zweite Teil zu diesem Thema folgt.

Herzlichst, Ihr Dr. jur. Götz Knoop
Fachanwalt Verkehrsrecht
Spezialist Oldtimerrecht

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