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DMSB-Gericht verurteilt Zakspeed zu 50.000 Euro plus Sperre
Mehr als ein Jahr nach der Zakspeed-Disqualifikation beim GT Masters auf dem Sachsenring ist Peter Zakowski verurteilt worden - Suspendierung bis Ende 2019
(Motorsport-Total.com) - Zakspeed-Chef Peter Zakowski ist vom DMSB-Sportgericht in Frankfurt zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt worden und wird darüber hinaus bis Ende 2019 von allen nationalen und internationalen Motorsport-Wettbewerben suspendiert. Nach mehreren Beweisterminen bei der Firma Bosch, drei Verhandlungstagen und mehreren Verschiebungen des Verfahrens erging nun das Urteil.

© ADAC Motorsport
Peter Zakowski muss die Verantwortung übernehmen Zoom
Was sich wie eine harte Bestrafung anhört, ist ein Vergleich. Denn die Materie in der Causa Sachsenring-Disqualifikation 2017 ist so komplex, dass selbst für das DMSB-Gericht nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu klären gewesen wäre, ob die Schuld bei Mercedes-AMG oder Zakspeed zu suchen ist. Wer letztlich das Steuergerät manipuliert hat, bleibt unklar. Auf eine Bestrafung Zakspeeds hat das aber keine Auswirkung. (Warum Zakspeed 2019 trotzdem am Start stehen wird)
Mercedes-Saison trotz Kündigung
Nach einem dominanten Sieg in beiden Rennen des GT Masters 2017 am Sachsenring wurden die beiden Mercedes-AMG GT3 aus der Wertung genommen - sowohl für das Samstags- als auch für das Sonntagsrennen. Eine Überprüfung der Fahrzeuge führte zutage, dass die Verstellung der Nockenwelle in bestimmten Drehzahlbereichen von den Homologationsdaten abwich.
Zakspeed wollte zunächst gegen die Disqualifikation in Berufung gehen, zog diese aber wieder zurück. Mercedes-AMG und Zakspeed lösten den bestehenden Vertrag daraufhin gegenseitig auf. Das galt allerdings nur für den Vertrag mit Werksunterstützung, Zakspeed trat nicht mehr unter Bewerbung als "Mercedes AMG Team Zakspeed" auf.
Somit trat das Zakspeed-Team in der Saison 2018 erneut mit zwei Mercedes-AMG GT3 im GT Masters an, diesmal jedoch nicht mehr als AMG-Performanceteam, sondern als reines Kundenteam. Luca Stolz und Sebastian Asch kamen in der Gesamtwertung auf Platz 15, Kim Luis Schramm und Nikolai Sylvest kamen auf Position 21, Zakspeed in der Teamwertung auf Position acht.
Zwei Gutachten, drei abgesetzte Verhandlungstage
Wie üblich zog die Disqualifikation auch ein Sportgerichtsverfahren nach sich, in dem Peter Zakowski nun angeklagt war. Es galt zu klären, ob Zakspeed für die Manipulation des Bosch-Steuergeräts verantwortlich war. Zakspeed sah die Schuld bei Mercedes-AMG Customer Racing, während Letztere sich kurz nach der Disqualifikation in einem öffentlichen Statement öffentlich von allen Umständen, die zur Disqualifikation geführt haben, distanzierten.

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Die Sachsenring-Disqualifikation von 2017 hat ein übles Nachspiel Zoom
Das Sportgerichtsverfahren zog sich beinahe ein Jahr hin. Bereits Ende November 2017 wurde bei Bosch ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei wurden Daten aus den verplombten Steuergeräten der Zakspeed-AMGs mit denen verglichen, die Mercedes-AMG Bosch zur Verfügung gestellt hat. Dabei wurden Abweichungen festgestellt.
Zakowski und seine Rechtsanwälte konnten dieses Gutachten jedoch erfolgreich anfechten: Die einzig maßgeblichen Daten seien die, die bei der FIA hinterlegt worden waren und nicht solche, die Mercedes-AMG der Firma Bosch übermittelt hat. Diesem Einspruch wurde stattgegeben, sodass Ende Mai 2018 ein erneuter Beweistermin bei Bosch auf dem Programm stand und ein Gutachten angefertigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Verhandlungstage gelaufen.
Auch der Vergleich der Kennzahlen aus dem Steuergerät mit den bei der FIA hinterlegten Homologationsdaten ergab eine Abweichung. Von nun an war klar: Es gab eine Manipulation. Aber noch immer war unklar, ob die Steuergeräte bereits von Mercedes-AMG Customer Racing manipuliert übergeben worden waren oder ob Zakspeed selbst Hand angelegt hat.

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Die Zakspeed-Mercedes hatten die Rennen auf dem Sachsenring dominiert Zoom
Das jedoch hätte einen riesigen Aufwand für das Sportgericht bedeutet: Mercedes-AMG hätte für ein erneutes Gutachten den Quellcode des Steuergeräts herausgeben müssen, was auch eine Reihe rechtlicher Fragen nach sich gezogen hätte. Um das Verfahren, das nun schon ohnehin immer teurer wurde (drei Verhandlungstage waren zwischenzeitlich abgesetzt worden), einigten sich alle Parteien auf den Deal, der letztlich im Schuldspruch gegen Zakowski mündete.


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