• 19.01.2014 10:12

  • von Dominik Sharaf

Kritik am Bieterverfahren: "Wie im Märchen Ali Baba"

EU-Rechtler Dieter Frey glaubt, dass am Nürburgring Angebote für Rennstrecke und Freizeitkomplex systematisch bevorzugt würden - Keine Gefahr der Stilllegung

(Motorsport-Total.com) - Das Bieterverfahren um den Nürburgring könnte infolge der eingereichten Beschwerde bei der EU-Kommission tatsächlich gestoppt werden - das glaubt zumindest ein renommierter Rechtsexperte. "Wir halten dies für sehr realistisch", sagt Dieter Frey, früher als Anwalt in der belgischen Hauptstadt tätig, der 'Rhein-Zeitung' und verweist auf europaweite Transparenzkriterien sowie das Gebot der Diskriminierungsfreiheit. Folge wäre eine sofortige Einstellung des Bieterverfahrens und dessen Neukonzeption.

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Der teuere Freizeitkomplex ist seit Jahren Zankapfel Nummer eins in der Eifel

Frey stimmt der Argumentation des Vereins "Ja zum Nürburgring", der sich an die Instanzen in Brüssel gewandt hatte, zu: "Ausschreibungsunterlagen und Handlungen der Verantwortlichen für die insolventen Nürburgring-Gesellschaften sind eindeutig auf den Verkauf der Hotels und Freizeitanlagen zusammen mit der Rennstrecke als Ganzes ausgerichtet", so der Jurist. Frey erkennt Indizien im Fehlen genauer Zuschlagskriterien, was den Vergleich von Angeboten nur für den Kurs und für den gesamten Komplex verunmöglichen und Raum für Willkür schaffen würde.

Den an der Rennstrecke interessierten und mit einem lukrativen Angebot an den Start gegangenen ADAC sieht Frey als ein Opfer, Kriterien finanzieller Sicherheit grob vernachlässigt und den Zugang zum Datenraum für potenzielle Bieter unnötig eingeschränkt. "Andererseits dienten substanzlose Gesamtangebote in Fantasiehöhe wie im Märchen Ali Baba als 'Sesam, öffne dich!'", meint er weiter. In die gleiche Kerbe schlägt die Formulierung von der "Wertmaximierung über alle Vermögensgegenstände", die laut Frey nur die Gesamthöhe des Angebots in Betracht ziehe.

So würden Komplettangebote einmal mehr bevorzugt und damit außerdem die Wirkung womöglich geflossener Beihilfen in privater Hand aufrechterhalten. Einen weiterer Verstoß gegen EU-Recht. Nur ein getrennte Verkauf könne Abhilfe schaffen, glaubt Frey und gibt Entwarnung: "Eine Stilllegung kommt meines Erachtens nicht Betracht. Zum anderen hat auch die EU-Kommission mehrfach unterstrichen, dass sie die Bedeutung der Sportstätte des Nürburgrings als automobiles Kulturgut anerkennt."