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  • 29.05.2020 10:37

  • von Dr. Götz Knoop

Tipps vom Rechtsexperten: Blühender Handel mit Fahrzeugpapieren - Teil 2

Tipps und Infos von Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET

(Motorsport-Total.com/Classic-Car.TV) - Der zweite Gesichtspunkt, unter welchem der Handel mit Fahrzeugidentitäten Aufsehen erregt hat, sind die Oldtimerfakes, also solche Fahrzeuge, welche aufgewertet wurden. Dies betrifft zumeist solche Fahrzeuge innerhalb deren Baureihe sowohl günstige als auch sehr teure Modelle verfügbar sind.

Titel-Bild zur News: Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET

Dr. Götz Knoop, Jurist und Vizepräsident des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e.V., DEUVET Zoom

So wird beispielsweise ein normaler Golf 1 zu einem Golf GTI "aufgewertet". Die Wertigkeit dieser Fahrzeuge steigt allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug nicht etwa nachträglich zu einem Golf GTI aufgerüstet wurde, sondern als solcher schon das Werk verlassen hat.

Daher ist es für weniger redliche Mitbürger interessant, einem nachträglich aufgerüsteten Fahrzeug eine solche Identität zu geben, dass der Eindruck entsteht, dieses Fahrzeug habe schon als Golf GTI das Werk verlassen. Zur Klarstellung: Die Situation betrifft nicht nur den VW Golf GTI, sondern zahlreiche andere Fahrzeugtypen anderer Hersteller ebenfalls.

Achtung: Papiere bedeuten nicht Eigentum!

Vergegenwärtigt man sich diese beiden Situationen, wird schon deutlich, dass der Handel mit Fahrzeugpapieren und Fahrzeugidentitäten "anrüchig" ist.

In diesem Bewusstsein hat die Rechtsprechung herausgearbeitet, dass an Fahrzeugpapieren nicht etwa gesondert Eigentum erworben werden kann. Vielmehr folgt das Eigentum an den Fahrzeugpapieren zwingend dem Eigentum am Fahrzeug. Die in weiten Bevölkerungskreisen verbreitete Ansicht, dass das Eigentum am Fahrzeug dem Eigentum an den Papieren (wer die Papiere hat ist Eigentümer) folgt, ist also falsch. Es ist vielmehr umgekehrt: das Eigentum an den Fahrzeugpapieren folgt dem Eigentum am Fahrzeug.

Der dritte Teil zu diesem Thema folgt.

Herzlichst, Ihr Dr. jur. Götz Knoop
Spezialist Oldtimerrecht

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