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Riesiger Rot-Verstoß von Bortolotti: Letzter Startplatz für Abt!
Mirko Bortolotti verliert sein Nordschleifen-Permit, darf aber am 24-Stunden-Rennen auf dem Nürburgring vorher noch teilnehmen - Lambo muss im Grid nach hinten
(Motorsport-Total.com) - Da staunten nicht wenige schlecht: Lamborghini-Starfahrer Mirko Bortolotti hatte nach dem schweren Unfall von Laurens Vanthoor offenbar einen kompletten Aussetzer. Als im Top-Qualifying die roten Flaggen gezeigt wurden, gaste der Werksfahrer in seinem Abt-Lamborghini #27 (Pepper/Bortolotti/Juncadella) weiter munter an.

© Jan Brucke/VLN
Mirko Bortolotti überfuhr mindestens ein halbes Dutzend rote Flaggen im Top-Qualifying Zoom
Laut Reglement hätte der Fahrer sein Tempo auf maximal 80 km/h drosseln und ohne Überholmanöver zur Box zurückkehren müssen. Doch er fuhr mit voller Geschwindigkeit an mehreren roten Flaggen vorbei. Es handelt sich um eine Größenordnung von fünf bis zehn Streckenposten mit roter Flagge.
Stattdessen überholte Bortolotti bei roter Flagge sogar noch den Walkenhorst-Aston-Martin #30 (Breuer/Walkenhorst/Aust/Bollrath). Im zweiten Anlauf des Top-Qualifyings fuhr er anschließend auf Startplatz fünf - diesen wird das Team allerdings verlieren.
Die Sportkommissare verhängten folgende Sanktionen: Der Lamborghini #27 wird ans Ende seiner Startgruppe zurückversetzt. Bortolotti fährt zudem den Rest des Wochenendes auf Bewährung. Sollte er sich noch ein Vergehen am Rest des Wochenendes zu Schulden kommen lassen, muss er sein DMSB-Permit-Nordschleife (DPN) auf der Stelle abgeben und darf im Rennen auch nicht mehr weiterfahren.
Der amtierende DTM-Meister darf das Rennen also bestreiten, was durch die vergleichsweise milde Ahndung des Regelverstößes möglich wurde. Nach dem 24-Stunden-Rennen sind ohnehin keine weiteren Starts auf der Nordschleife für ihn geplant.
Die Strafe fällt vergleichsweise mild aus. Zum Vergleich: Die Fahrerin Anna-Lena Binkowska wurde wegen fünf missachteter Code-60-Zonen vom Rennen suspendiert, hier rettete nur die aufschiebende Wirkung der Berufung ihre Teilnahme am Rennen.
Begründung: Keine Gefährdung
Die Begründung der Sportkommissare im Fall Bortolotti lautet: "Nach Prüfung und Bewertung aller verfügbaren Beweise kommen die Sportkommissare zu dem Schluss, dass es erwiesen ist, dass der Fahrer die Situation einer roten Flagge nicht angemessen zu bewältigen vermochte, bis er diese durch das Erreichen eines bereits langsameren Fahrzeugs erkannte."
Bortolotti hatte also nicht mit einer roten Flagge in dieser Session gerechnet. Und auch das Team konnte ihn nicht über Funk erreichen, wie es weiter heißt: "Das Team konnte den Fahrer nicht rechtzeitig über die rote Flagge informieren."
Entscheidend für die Milderung der Strafe war, dass keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat: "Während dieses Zeitraums der Geschwindigkeitsüberschreitung wurde durch eingehende Auswertung der verfügbaren Videoaufnahmen keine gefährliche Situation festgestellt."
"Dennoch muss jeder Fahrer alle möglichen Signale der Streckenposten, insbesondere Flaggenzeichen, die aus Sicherheitsgründen eingesetzt werden, beachten und respektieren. In diesem Zusammenhang war die Verhängung einer wirksamen Strafe erforderlich, die auch alle äußeren Umstände berücksichtigte."
"Durch die Bewährung des zweiten Teils der Strafe darf der betreffenden Fahrer sich bis zum Ende der Veranstaltung keine weiteren Strafen wegen Missachtung von Flaggenzeichen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen leisten."
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass Mirko Bortolotti ein DPN erst nach dem Rennen abgeben muss. Wir wurden vom DMSB darauf hingewiesen, dass mit "The imposed penalty part 2 is suspended until the end of the competition" nicht gemeint ist, dass die Strafe bis dahin ausgesetzt ist, sondern dass Bortolotti bis zum Ende der Veranstaltung auf Bewährung fahren wird. Das Strafendokument ist hier einzusehen.


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