• 06.11.2019 12:52

DMSB ändert Bestimmungen für das Nordschleifen-Permit

Ab der Saison 2020 können auch Fahrerinnen und Fahrer mit einem Nordschleifen-Permit der Stufe B grundsätzlich beim 24-Stunden-Rennen an den Start gehen

(Motorsport-Total.com) - Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) hat in Zusammenarbeit mit der Veranstaltergemeinschaft Langstreckenmeisterschaft Nürburgring (VLN), Vertretern der Veranstalter des 24-Stunden-Rennens und Fahrervertretern die Lizenzbestimmungen der DMSB-Permit-Nordschleife (DPN) für die Saison 2020 überarbeitet.

Titel-Bild zur News: Nordschleife

Für leistungsschwächere Autos reicht beim 24h-Rennen künftig das Permit B aus Zoom

Ab der kommenden Saison werden erstmals Pilotinnen und Piloten mit der Permit-Stufe B mit den entsprechenden Fahrzeugen der Kategorie B (mit einem Leistungsgewicht von weniger als 4,2 Kilogramm pro PS beziehungsweise 5,71 Kilogramm pro Kilowatt) grundsätzlich für das 24-Stunden-Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife zugelassen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen gemäß des 24h-Reglements erfüllt sind.

Bisher war die Permit-Stufe A für eine Teilnahme beim 24h-Rennen obligatorisch. Auch die erforderlichen Nachweise zum Erwerb der Stufe A wurden für die kommende Saison überarbeitet. Ab sofort ist für die Beantragung die Teilnahme an mindestens zwei Rennen mit einem Fahrzeug der Kategorie B beim 24h-Rennen, 24h-Qualifikationsrennen oder der VLN mit folgenden Wertungsergebnissen nachzuweisen:

- Eine Platzierung unter den ersten 75% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse
- Eine Platzierung unter den ersten 33% der gestarteten Teilnehmer in der Klasse, mit einem Mindestfahranteil von 33% der Gesamtrundenanzahl des Teams
- Mindestens 18 Rennrunden auf der Nürburgring Nordschleife

Bisher reichten zwei Platzierungen unter den ersten 75% der gestarteten Teilnehmer, sowie 18 absolvierte Rennrunden für die Beantragung der Permit-Stufe A aus.

Das DPN-Entscheidungsgremium kann eine Einzelfallprüfung für die DPN Stufe A bei nicht eindeutigen Fahrerergebnissen vornehmen, wenn höchstens eine der vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt wurde. Zudem wurde grob-unsportliches und teilnehmergefährdendes Verhalten ins Strafpunkteregister aufgenommen.

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