• 26.04.2009 19:03

  • von Stefan Ziegler

SEAT: Teilerfolg bei Berufung

Das Berufungsgericht der FIA hat getagt: Die Zeitstrafe von Gabriele Tarquini bleibt bestehen, das Fahren unter Bewährung wurde gestrichen

(Motorsport-Total.com) - Genau wie in der Formel 1, so ist das Berufungsgericht des internationalen Automobil-Verbandes auch in der Tourenwagen-Weltmeisterschaft (WTCC) gefordert: SEAT-Pilot Gabriele Tarquini hatte in Puebla für klare Verhältnisse auf der Rennstrecke gesorgt und kurzerhand BMW Fahrer Jörg Müller abgeräumt. Die Rennkommissare belegten den oft aggressiv fahrenden Italiener daraufhin mit einer Zeitstrafe und verhängten zudem eine Bewährungsstrafe für drei Rennen.

Titel-Bild zur News: Gabriele Tarquini

Gabriele Tarquini wirbelte in Mexiko reichlich Staub auf - die Berufung scheiterte aber

Davon war man bei SEAT verständlicherweise wenig begeistert, verlor Tarquini dadurch doch den achten Rang im zweiten Rennen sowie einen WM-Punkt. So ging man kurzerhand in Berufung, um gegen das Urteil der Rennleitung von Mexiko Protest einzulegen - ein Schachzug, den das Reglement bei einer nachträglich ausgesprochenen Durchfahrtsstrafe - so geschehen in Puebla - nicht erlaubt.#w1#

Gericht streicht Bewährungsstrafe

Dementsprechend sah sich das Berufungsgericht der FIA um Jan Stovicek, Jean Luisi, Reginald Redmond und Thierry Julliard dazu gezwungen, den Einspruch von SEAT abzuweisen. Doch damit war nur ein Punkt auf der Tagesordnung abgehandelt, denn die Spanier hatten gleich mehrere Beschwerden vorgebracht und konnten damit zumindest ein drohendes Unheil von Vizechampion Tarquini fernhalten.

Der Italiener sollte ursprünglich bei den kommenden drei Rennen unter Bewährung fahren und im Falle einer Wiederholungstat beim nachfolgenden WM-Lauf um zehn Startpositionen zurückversetzt werden. Der oberste Gerichtshof der FIA entschied am 21. April, dass eine Berufung gegen diese Strafe nicht nur als zulässig, sondern auch als korrekter Einwand zu verstehen ist. Die Strafe wurde folgerichtig gestrichen.

Die SEAT-Vertreter erläuterten in ihren Ausführungen vor dem Gremium, dass eine solche Bestrafung im Zusammenhang mit einem derartigen Zwischenfall vollkommen unverhältnismäßig sei und dass in der vergangenen Saison bei keinem ähnlichen Vorfall auch nur annähernd ein so heftiges Urteil durch die Rennkommissare gefällt worden sei. Damit stieß man am Place de la Concorde in Paris offenbar auf Gehör.

FIA: Keine Benachteiligung bei Puebla-Strafen

Nur wenig Anklang fanden hingegen die Verweise auf die ebenfalls harten, aber fairen Manöver der beiden BMW Piloten Andy Priaulx (BMW Team UK) und Jörg Müller (BMW Team Germany) in Mexiko. Die beiden Routiniers hatten sich mit ausgefahrenen Ellenbogen gegen ihre SEAT-Konkurrenten durchgesetzt und waren straffrei ausgegangen - was die Spanier auch als Argument für ihre Sache vorbrachten.

Letzteres überzeugte das Berufungsgericht aber nicht, wie es im Verhandlungsprotokoll heißt: "Das Gericht weist das zweite Gesuch zurück, weil keinerlei Beweise für eine zufällige oder benachteiligende Handlungsweise vorgebracht werden konnten. Darüber hinaus sind die Stewards im Rahmen der Regeln dazu berechtigt, jeden Rennzwischenfall gesondert zu betrachten." Unterm Strich: Keine Chance für einen Einspruch.

So mussten sich die anwesenden SEAT-Vertreter - neben Anwalt Carlos Ferrandiz waren auch Sportchef Jaime Puig, Teammanager Antonio Rodriguez Azorin sowie Fahrer Gabriele Tarquini vor Ort - mit der bereits in Mexiko ausgesprochenen Zeitstrafe und dem dadurch entstandenen Punktverlust abfinden. Einen kleinen "Bonus" gab's regelkonform obendrauf: SEAT darf die Gerichtskosten tragen...