• 14.03.2012 10:03

  • von Pete Fink

Auf in die nächste Runde: Johnson-Strafe bleibt

Die Hendrick-Mannschaft von Jimmie Johnson verlor am Dienstagabend eine Berufungsverhandlung und muss nun in die nächste Runde gehen

(Motorsport-Total.com) - Jimmie Johnson muss weiter um seinen Crewchief Chad Knaus zittern. Nach einer Berufungsverhandlung am Dienstag vor dem National Stock Car Racing Appeals Panel wurde das umfangreiche Strafenpaket gegen das Hendrick-Team mit der Startnummer 48 aufrechterhalten. Ein Einspruch seitens Hendrick Motorsports wurde abgelehnt.

Titel-Bild zur News: Jimmie Johnson

Chad Knaus (li.) darf auch in Bristol am Johnson-Chevy arbeiten

Hendrick und Co. haben nun noch eine letzte Chance, gegen das Urteil anzugehen, in dem man vor den National Stock Car Racing Chief Appellate Officer tritt. Genau dies will Hendrick unternehmen: "Wir bedanken uns dafür, dass sich das Gremium heute viel Zeit genommen hat, um unsere Bedenken anzuhören", ließ der Teambesitzer mitteilen. "Jetzt werden wir dieses Thema auf das nächste Level bringen."

Bei der ersten technischen Inspektion des Jahres wurden am 17. Februar in Daytona die C-Säulen den Johnson-Chevys bemängelt. Daraufhin sperrte NASCAR den verantwortlichen Crewchief Chad Knaus und Carchief Ron Malec für jeweils sechs Wochen und verhängte zusätzlich eine Geldstrafe von 100.000 US-Dollar gegen Knaus. Ebenso wurden Johnson 25 Punkte in der Fahrer- und Ownerwertung abgezogen.

Hendrick legte Einspruch gegen dieses Urteil ein mit der Begründung, dass das Daytona-Auto in der Saison 2011 bereits 16 Mal die technische Inspektion ohne Beanstandung überstanden habe. Zudem habe es sich bei der fraglichen Inspektion um eine rein visuelle Beanstandung gehandelt, die klassischen NASCAR-Templates seien gar nicht zum Einsatz gekommen.

Solange sich der Fall in der Verhandlung befindet, gilt selbstverständlich auch in der NASCAR die Unschuldsvermutung. Das heißt: Knaus und Malec werden auch am kommenden Wochenende auf dem Bristol Motor Speedway am Johnson-Chevy arbeiten. Wann der Besuch beim Appellate Officer zustande kommt, ist noch nicht klar.

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