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Dani Pedrosa im Visier der spanischen Steuerfahnder

Der Name von Dani Pedrosa taucht in Spanien auf einer Liste der Steuersünder auf - Er soll dem Staat rund acht Millionen Euro schulden

(Motorsport-Total.com) - Der Name von Honda-Werksfahrer Dani Pedrosa taucht auf einer Liste der spanischen Steuerfahndung auf. Er soll 7,8 Millionen Euro Steuerschulden haben. Die spanische Steuerbehörde schickte diese Liste schon Anfang des Jahres an Personen oder Firmen, die dem Staat mehr als eine Million Euro schulden. Insgesamt sind auf dieser Liste 4.855 Namen verzeichnet. Damals warnten die Behörden, dass diese Liste veröffentlicht werden könnte. Das ist nun geschehen.

Titel-Bild zur News: Daniel Pedrosa

Dani Pedrosa soll dem spanischen Staat 7,8 Millionen Euro schulden Zoom

Pedrosa wandte sich über seinen Anwalt David Gil Fernandez an die Öffentlichkeit. In dem Statement heißt es, dass keine Absicht bestand, Steuern zu hinterziehen und die Summe in dem Dokument auch nicht bestätigt ist. Der Sachverhalt sei mit der Steuerbehörde noch nicht restlos geklärt. Pedrosa bittet seine Fans darum, dass sein guter Name respektiert wird, bis sich die ganze Sache aufgeklärt hat.

Neben dem MotoGP-Fahrer tauchen auf dieser Liste auch andere Personen aus dem Sport auf. So zum Beispiel der Fußballer Gabriel Milito vom FC Barcelona oder Lorenzo Sanz, der ehemalige Präsident von Real Madrid. Der 30-jährige Pedrosa beendete die abgelaufene MotoGP-Saison als WM-Vierter. In Japan und Malaysia holte er sich den Sieg.

Pedrosa ist in jüngerer Vergangenheit nicht der erste MotoGP-Fahrer, der ins Visier der Steuerfahndung geraten ist. Es betraf bisher aber die Italiener. Prominentestes Beispiel ist Valentino Rossi, der 35 Millionen Euro zahlen musste. Der Fall von Max Biaggi, der seinen Wohnsitz in Monaco hat, ist noch nicht abgeschlossen.

Loris Capirossi verlor vor fünf Jahren seinen Einspruch und musste eine Strafe von zwei Millionen Euro bezahlen. Auch Marco Melandri kam gegen die Gerichte nicht an und erhielt in seinem Fall eine Bewährungsstrafe von 19 Monaten. Bei den Fällen in Italien ging es immer um einen Wohnsitz außerhalb Italiens.