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Fahrt auf der Felge: Ott Tänak erhält Rennsperre auf Bewährung!

Weil er am Samstag auf einer Verbindungsetappe mit nur drei intakten Rädern gefahren ist, erhält Ott Tänak eine Rennsperre - ausgesetzt zur Bewährung

(Motorsport-Total.com) - Gelbe Karte für Hyundai-Pilot Ott Tänak und seinen Beifahrer Martin Järveoja. Die beiden Esten wurden von den Sportkommissaren der Rallye Monte Carlo für einen Lauf der Rallye-Weltmeisterschaft (WRC) gesperrt! Allerdings wurde die Strafe für bis zum Ende des Jahres 2021 zur Bewährung ausgesetzt.

Titel-Bild zur News: Ott Tänak

Die Reifenschäden vom Samstag hatten für Ott Tänak ein Nachspiel Zoom

Tänak wurde zum Verhängnis, dass er nach seinen beiden Reifenschäden am Samstagvormittag mit nur drei intakten Rädern über die Verbindungsetappe zurück zum Servicepark gefahren ist, während beim vierten Rad nur die Felge ohne Reifen montiert war.

Dies stellt einen Verstoß gegen Artikel 34.1.5 des Sportlichen Reglements der Rallye-WM sowie gegen Artikel 12.2.1.h des International Sporting Code des Automobil-Weltverband FIA dar. Auf Verbindungsetappen müssen Rallyeautos grundsätzlich uneingeschränkt verkehrstauglich sein.

Fahrt mit unsicherem Auto ist verboten

Tänak hatte am Samstag sowohl während der neunten als auch während der zehnten Wertungsprüfung jeweils einen Reifenschaden erlitten. Da er nur ein Reserverad an Bord hatte, konnte er den zweiten beschädigten Reifen nicht ersetzen und schied in der Folge aus der Rallye aus.

Dennoch setzte er nach Feststellung der Sportkommissare seine Fahrt in Richtung Servicepark "über viele Kilometer" fort. Diese Fahrt auf öffentlichen Straßen mit einem unsicheren Auto wurde als gefährlich eingestuft und dementsprechend bestraft.

Erschwerend kam aus Sicht der Sportkommissare hinzu, dass gemäß des besonderen Reglements der Rallye Monte Carlo ein Neustart am Sonntag ausgeschlossen war, sodass keine Eile bestand, um das Auto in den Servicepark zurückzubringen.

Strafe bis Ende 2021 zur Bewährung ausgesetzt

Die Sperre für eine Rallye wird automatisch aktiv, sollten sich Tänak und Järveoja im Laufe dieses Jahres einen weiteren Verstoß gegen Artikel 34.1.5 des Sportlichen Reglements der Rallye-WM zu Schulden kommen lassen.

In ihrer Entscheidung halten die Sportkommissare schließlich noch fest, dass diese Entscheidung "aufgrund der besonderen Umstände" nicht als Präzedenzfall für ähnliche Verstöße in der Zukunft anzusehen sei.

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