• 01.08.2014 16:51

Nordschleife: Zusatzlizenz für VLN und 24h-Rennen ab 2015

Der DMSB reagiert auf die steigenden Unfallzahlen auf der Nürburgring-Nordschleife mit der Einführung einer eigenen Nordschleifen-Lizenz

(Motorsport-Total.com) - Das Präsidium des Deutschen-Motor-Sport-Bundes (DMSB) hat bei seiner Sitzung vom 29. Juli 2014 die folgenden Beschlüsse gefasst: Für Teilnehmer an Läufen der VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring und am 24-Stunden-Rennen am Nürburgring gilt ab dem Jahr 2015 eine eigene Lizenzstufe. Das DMSB-Präsidium reagiert mit der Einführung der "DMSB-Nordschleifen-Lizenz" auf wachsende Unfallzahlen auf der längsten Rennstrecke der Welt. Die Lizenz soll Teilnehmer besser auf die Besonderheiten der Strecke vorbereiten und damit für mehr Sicherheit sorgen.

Titel-Bild zur News: Unfall

Solche Bilder möchte der DOSB mit der Nordschleifen-Lizenz vermeiden Zoom

Das verabschiedete Konzept sieht die Abstufung der Lizenz in zwei, nach Leistungsgewichten eingeteilte, Fahrzeugdivisionen vor. Nordschleifen-Neulinge erhalten demnach erst nach einem Zusatzlehrgang oder einer Mindestzahl an absolvierten Leistungsprüfungen zunächst eine eingeschränkte Lizenzstufe und müssen auf "kleineren" Fahrzeugen Erfahrungen sammeln, bevor sie auf leistungsstarke Rennwagen umsteigen dürfen.

Sonderregeln gelten für Piloten mit internationaler B-Lizenz (oder höher), die die "große" Lizenzstufe unmittelbar durch einen Zusatz-Lizenzlehrgang auf der Nordschleife erwerben können. Übergangsregelungen gelten außerdem für bereits erfahrene VLN-Teilnehmer. Ihnen wird die DMSB-Nordschleifen-Lizenz ohne weitere Qualifikation gemäß der Leistungsklasse erteilt, in der sie angetreten sind.

Zudem beschloss der DMSB, dass der Einsatz von Drohnen, Mikrokoptern und ähnlichen unbemannten Fluggeräten bei Motorsportveranstaltungen ist ab sofort grundsätzlich verboten. Das DMSB-Präsidium beschloss einen entsprechenden Passus, der nun gleichlautend das Automobilsport-Veranstaltungsreglement und das DMSG ergänzt.


Fotos: 54. Reinoldus-Langstreckenrennen


Veranstalter können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz erteilen, die gegenüber dem DMSB mindestens fünf Tage vor der Veranstaltung angemeldet werden müssen. Damit schafft der Verband die Voraussetzungen, damit Veranstalter die vollständige Kontrolle über alle sicherheitsrelevanten Bereiche behalten. Gleichzeitig wird eine sinnvolle Nutzung der modernen Techniken weiterhin ermöglicht.

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