Fotos rechtens: Corinna Schumacher scheitert vor Gericht

Corinna Schumacher wollte Fotos von sich vor der Klinik in Grenoble verbieten, doch das Kölner Landgericht erlaubt dem ZDF und der taz die Veröffentlichung

(Motorsport-Total.com) - Corinna Schumacher hat vor dem Kölner Landgericht eine Niederlage gegen den Fernsehsender ZDF und die Tageszeitung taz erlitten. Die Ehefrau vom im Dezember 2013 schwer verunglückten Michael Schumacher wollte die Veröffentlichung von Bildern untersagen, die sie auf dem Weg ins Universitätsklinikum von Grenoble zeigen. Doch das Gericht entschied heute zu Gunsten der Medienanstalten und erlaubt das Publizieren der Aufnahmen.

Titel-Bild zur News: Michael Schumacher

Corinna Schumacher: Die Veröffentlichung ihrer Fotos ist diesmal rechtens Zoom

In der Begründung heißt es, dass der Besuch der Klinik an sich kein Ereignis der Zeitgeschichte mit großem Berichterstattungsinteresse darstelle, doch der andauernde Medienrummel um die Familie Schumacher und den Skiunfall in Meribel sei durchaus ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung - und die Veröffentlichung für das allgemeine Interesse daher legitim.

Im Gegensatz zum Fall Ende Juli, als das Kölner Landgericht drei Magazinen des Burda-Verlages die Veröffentlichung untersagt hatte, weil Corinna Schumacher bei einem privaten Krankenbesuch nicht von den Medien umzingelt werden sollte, liegt im Fall von ZDF und taz ein anderer Fokus auf dem Thema. Der unterhaltende Charakter der Berichte der Klatschpresse sei im Vergleich zur Privatsphäre geringer einzustufen, doch ZDF und taz hätten in ihren Berichten das Verhalten der Medien kritisch hinterfragt und die Situation mit Fotos verdeutlicht.

"Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichtes. "Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht."

Corinna Schumacher hatte in den vergangenen Monaten mehrfach Klage gegen Medien eingereicht, die Fotos von ihr vor dem Universitätsklinikum zeigen, als sie ihren schwer verletzten Ehemann besuchte. Die Frau des Rekordweltmeisters sieht ihre Privatsphäre und ihre Persönlichkeitsrechte darin verletzt und hatte auch gegen ZDF und taz eine einstweilige Verfügung erwirkt, die nun jedoch vom Kölner Landgericht außer Kraft gesetzt wurde, nachdem die Medienunternehmen Widerspruch einlegten.