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Autoversicherung: Vor Jahreswechsel Fristen beachten
 
21. Dezember 2007 - 12:41 Uhr
 
(Motorsport-Total.com) - Autofahrer, die in diesem Jahr in einen Unfall verwickelt waren und ihre Versicherung noch in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum 31.12.2007 bestimmte Fristen beachten. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin.

Dies gelte auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und es sich inzwischen anders überlegt haben. Sie können noch bis zum Jahresende die Leistung an die Versicherung zurückzahlen, wenn sie ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt erhalten wollen.

Eine mögliche Zurückstufung entfällt dann, und die Versicherung erstattet zuviel gezahlte Beiträge. Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits Entschädigungsleistungen erbracht, muss sie bei Kleinschäden ihren Kunden nach Abschluss der Regulierung über die Höhe des ausgezahlten Betrages informieren.

Danach hat der Versicherungskunde sechs Monate Zeit, der Versicherung ihre Aufwendungen zu erstatten. Weitere Tipps: Wer seiner Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinschäden bis ca. 500 Euro (es können auch mehrere sein) bislang nicht meldete, kann seinen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31.12.2007 geltend machen.

Für Schäden im Dezember geht das noch bis 31. Januar 2008. Autofahrer, die 2007 zwei oder mehrere Bagatellschäden verursachten, sollten sich schnell von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden anzugeben und geringere Auslagen selber zu bezahlen, oder für alle Schäden selbst aufzukommen.

Für die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nämlich nicht die Schadenshöhe, sondern die Zahl der Unfälle entscheidend: Mehrere kleinere Unfälle verursachen einen höheren Rabattverlust als ein einzelner größerer Schaden.
 
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