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Nürburgring: OLG entscheidet pro Betriebsgesellschaft

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Nürburgring-Betriebsgesellschaft Bernie Ecclestone den Ring zur Verfügung stellen darf

(Motorsport-Total.com) - Die Nürburgring-Betriebsgesellschaft (NBG) darf Bernie Ecclestone die Strecke für das Formel-1-Rennen im Sommer zur Verfügung stellen - so entschied es nun das Oberlandesgericht Koblenz. Einer Beschwerde der früheren Ringpächter, der Nürburgring Automotive GmbH (NAG), erteilte das Gericht somit eine Absage. "Damit steht der Formel 1 jetzt nichts mehr im Weg", freut sich Sprecher Pietro Nuvoloni.

Titel-Bild zur News:

Die Zuschauer können sich mit Gewissheit auf den Deutschland-Grand-Prix freuen

Die NAG versuchte vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die verhindern sollte, dass die NBG Bernie Ecclestone den Nürburgring zur Verfügung stellen kann. Das Gericht entschied, dass es der Betriebsgesellschaft nicht verboten sei, Ecclestones Formula One Group auf dem Ring das Veranstaltungsrecht einzuräumen. Nach dem Einspruch der ehemaligen Pächter NAG landete der Fall vor dem Oberlandesgericht.

Doch auch die Richter am OLG waren der Ansicht, dass die NAG nicht die ausschließlichen Vermarktungsrechte für den Nürburgring besitzt. Die Betriebsgesellschaft hätte den Ring nur zur Verfügung stellen müssen, wenn die NAG eine Einigung mit Bernie Ecclestone erzielt hätte. Da dies nicht geschehen ist, hat die NBG selbst eine Verhandlung mit dem Zampano begonnen und abgeschlossen. Der Deutschland-Grand-Prix wird nach langem Hin und Her am 7. Juli ausgetragen.

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