• 27.02.2015 13:16

  • von Dominik Sharaf

Onboard-Kamera als Zusatzflügel: Ferrari mimt Mercedes

Um eine legale Lösung für die vordere Onboard-Kamera zu präsentieren und aerodynamische Vorteile beizubehalten, setzt die Scuderia auf die Mercedes-Idee

(Motorsport-Total.com) - Mit einem Tag Verspätung hat Ferrari auf die FIA-Aufforderung reagiert, seine vorderen Onboard-Kameras so zu gestalten, dass sie dem neuen Technischen Formel-1-Reglement entsprechen (zur Vorgeschichte und ausführlichem Hintergrund!). Gewählt hat die Scuderia eine Lösung, die der korrigierten Variante von Mercedes sehr ähnlich sieht. Statt mit gebogenen "Hörnchen" fährt der SF15-T am Freitag in Barcelona mit einer rechtwinkligen Trägerkonstruktion, die an Flügelchen erinnert.

Titel-Bild zur News: Sebastian Vettel

Sebastian Vettel mit der korrigierten Ferrari-Front: Sieht aus wie ein Mercedes Zoom

Der Clou: Ferrari kann die aerodynamische Wirkung des Bauteils weiter nutzen, ist aber in Sachen Reglement auf der sicheren Seite. Weil die Befestigungen offenbar im geforderten Bereich der Frontpartie angebracht sind, enger anliegen und sich somit nahe genug an der Mittellinie des Boliden befinden, gibt es für die Konkurrenz keinen formalen Grund mehr, sich zu beschweren.

Informationen von 'auto motor und sport' besagen, dass zwei nicht näher genannte Teams genau das im Falle von Mercedes bereits getan haben. Ferraris Konstruktion wirkt ein wenig wulstiger, dürfte aber in puncto Konformität genauso zu behandeln sein wie die Lösung der Silberpfeile, die sich seit dem Auftakt zum dritten und letzten Wintertest in Barcelona im Testeinsatz befindet.

Das Reglement schreibt vor, dass sich die Kameras 150 Millimeter entfernt von der Mittellinie des Boliden befinden müssen. Außerdem soll die Befestigung im Bereich liegen, der sich zwischen 150 und 450 Millimetern vor der Vorderachse und zwischen 325 und 525 Millimetern über der Bodenplatte erstreckt. Es setzt weitere Grenzen, bestimmt aber nicht in allen Punkten exakte Definitionen.

Kimi Räikkönen

Nicht legal: Die "alte" Ferrari-Version des ersten Barcelona-Tests Zoom

Die Kameras werden als Teil des so genannten "Bodywork" mit Maßen und Gewicht definiert, die Geräte und ihre Gehäuse müssen gemäß des Artikels 3.7.8 von der FIA abgenommen werden. Mindestens fünf Installationsmöglichkeiten pro Auto sind Pflicht. Obligatorisch ist jeweils eine Kamera auf und an der Seite der Airbox sowie an beiden Seiten der Nase. Dazu müssen an den Außenspiegeln und direkt vor dem Cockpit über dem Lenkrad weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wovon mindestens eine an einem Rennwochenende auch genutzt wird.