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Mosley: Keine Entscheidung über Video-Verbot
Ein französisches Zivilgericht verwies die Klage zurück an den High Court in London - Max Mosley kann aber zumindest einen Teilerfolg verzeichnen

(Motorsport-Total.com/sid) - FIA-Präsident Max Mosley muss weiter auf das erhoffte Ausstrahlungs-Verbot des umstrittenen Sex-Videos warten, hat aber vor Gericht zumindest einen Teilerfolg erzielt. Ein Zivilgericht in Frankreich erklärte am heutigen Dienstag, dass es für den Fall nicht zuständig sei. Der Chef des Automobil-Weltverbandes hatte ein Ausstrahlungs-Verbot des Streifens eingeklagt, der ihn mit fünf Prostituierten zeigt und der von einer britischen Boulevard-Zeitung ins Internet gestellt worden war.
Zuvor war Mosley bereits am High Court in London mit dem Vorstoß gescheitert, das Video aus dem Netz nehmen zu lassen. Der Richter hatte erklärt, dass der Inhalt bereits so bekannt sei, dass es Mosleys Privatsphäre nicht mehr allzu sehr beeinträchtige.

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Der Richter in Frankreich, Joel Boyer, argumentierte nun, dass es Sache des High Court sei, über den Fall zu urteilen, da das Verfahren dort eingeleitet worden war.
Das Gericht in Frankreich entschied lediglich, dass die Verbreitung der Bilder in der Zeitung die Privatsphäre in Frankreich verletzen würde. Daher untersagte das Gericht unter Androhung einer Strafe von 15.000 Euro pro Verstoß, dass Exemplare der Zeitung mit den Bildern in Frankreich weiter verbreitet werden.








