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Fanartikel
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Anwalt: FIA-Urteil aus zwei Gründen fragwürdig
Ein Anwalt kommt zu dem Schluss, dass das FIA-Urteil gegen McLaren-Mercedes im Spionagefall zumindest fragwürdig erscheint
(Motorsport-Total.com/sid) - Das harte Urteil gegen McLaren-Mercedes in der Spionageaffäre der Formel 1 erscheint aus juristischer Sicht gleich aus zwei Gründen fragwürdig. Zum einen basiert die Aberkennung aller Konstrukteurspunkte und die Rekordgeldstrafe von 100 Millionen US-Dollar auf einer relativ vagen Generalklausel, zum anderen sei die Verschonung der beiden McLaren-Mercedes-Fahrer Fernando Alonso und Lewis Hamilton rechtlich im International Sporting Code ohne Grundlage. Zu dieser Auffassung kommt jedenfalls Lars Winkler von der Düsseldorfer Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte, der die auf 115 Seiten dokumentierte Entscheidung des Automobilweltverbandes (FIA) geprüft hat.
Einer Bestrafung auch der Piloten stand die den Fahrern von der FIA gewährte Immunität entgegen, sagt der Rechtsanwalt: "Eine solche Immunität ist jedoch im ISC oder in anderen anwendbaren Regeln des Sportrechts nicht vorgesehen. Die FIA gewährte die Immunität daher ohne Rechtsgrundlage, was zumindest bedenklich ist."
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Mosley wollte auch den Fahrern die Punkte streichen
Auch FIA-Präsident Max Mosley, selbst gelernter Jurist, hätte lieber den Fahrern ebenfalls die Punkte abgezogen und dies auch deutlich geäußert. Zudem hatte er angedeutet, dass es im Falle einer Berufungsverhandlung dazu auch noch hätte kommen können. Das war sicher einer der Gründe, warum McLaren-Mercedes auf einen solchen Einspruch oder den Gang vor ein ordentliches Gericht verzichtet hatte.
Dabei hätte es für so einen Schritt zumindest Ansätze gegeben. Fragwürdig ist laut Winkler nämlich, dass die FIA die Bestrafung aufgrund der "so genannten Generalklausel" ausgesprochen hat, "unter die man je nach Auslegung sehr viele Verhaltensweisen fassen kann".
Im Artikel 151c des Internationalen Sporting Code werde lediglich betrügerisches, sportwidriges oder den Interessen des Motorsports widersprechendes Verhalten verboten, erläutert Winkler: "Diese Generalklausel setzt nach dem Urteil nicht voraus, dass das betrügerische oder sportwidrige Verhalten den sportlichen Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigt." Diese Auffassung sei in Anbetracht der Unbestimmtheit der Generalklausel zumindest zu hinterfragen: "Dass bereits der Besitz von geheimen Informationen eines Konkurrenten einen Verstoß gegen Artikel 151c darstellt, folgt jedoch keinesfalls zwingend aus dem Wortlaut dieser Vorschrift."
Zwei World-Council-Hearings

Der frühere McLaren-Chefdesigner Mike Coughlan war im Besitz vertraulicher Ferrari-Daten, die er angeblich von dem ehemaligen Ferrari-Chefmechaniker Nigel Stepney erhalten hatte. Weil der Rennstall erklärt hatte, diese Informationen nicht genutzt zu haben, war er in einer ersten Anhörung am 26. Juli in Paris zunächst straffrei geblieben.
Nachdem dann aber bekannt geworden war, dass Weltmeister Alonso sowie McLaren-Mercedes-Testfahrer Pedro de la Rosa über E-Mails und SMS von Coughlan Detailinformationen unter anderem über die Gewichtsverteilung und das Bremssystem des Ferrari sowie die Boxenstrategie erhalten und auch aktiv nachgefragt hatten, sprach die FIA in einer zweiten Anhörung am 13. September die Strafe aus. Für 2008 würden ebenfalls noch Sanktionen verhängt, falls man bei einer Untersuchung des McLaren-Mercedes für die kommende Saison Unregelmäßigkeiten entdecken würde, hieß es bei der Urteilsverkündung.
Innerhalb der Argumentation der FIA sei auch festzustellen, "dass sich das Urteil in nachvollziehbarer Weise darum bemüht, die fragwürdigen Verhaltensweisen verschiedener McLaren-Mitarbeiter angemessen zu beurteilen", sagt Winkler. "Insbesondere in Anbetracht des Umfangs der erlangten geheimen Informationen und des Vorsatzes, mit dem zumindest die beteiligten Personen Coughlan, Alonso und de la Rosa gehandelt haben, erscheint die Strafe angemessen."










