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  • 17.07.2015 16:08

  • von Stefan Ziegler

Blomqvist, BMW und die Berufungsverhandlung

Der modifizierte BMW M4 von Tom Blomqvist wirft Fragen auf, die am 29. Juli 2015 in einer Berufungsverhandlung endgültig geklärt werden sollen

(Motorsport-Total.com) - Die Autos der DTM-Saison 2015 sind technisch eingefroren. Eigentlich. Denn in einem gewissen Umfang ist es den Herstellern Audi, BMW und Mercedes sehr wohl gestattet, auch weiterhin einige Modifizierungen an den Fahrzeugen vorzunehmen. Und eine eben solche Neuerung am BMW M4 von Tom Blomqvist wirft nun Fragen auf.

Titel-Bild zur News: Tom Blomqvist

Im Fahrzeug von Tom Blomqvist (Foto) war am Norisring eine Neuheit verbaut Zoom

Das Auto des britischen Rennfahrers war am Norisring im Zuge der technischen Untersuchung beanstandet und aus der Wertung genommen worden. Konkret ging es dabei um ein im Cockpit verbautes System, das laut BMW zur Kühlung des Piloten dient. Die Regelhüter wiederum schließen nicht aus, dass die Modifizierung leistungsrelevant ist und damit einen unerlaubten Vorteil darstellen könnte, weil zur Kühlung des Fahrers Luft ins Cockpit und wieder herausgeleitet werden muss.

Inzwischen haben Dekra-Sachverständige das Fahrzeug am Lausitzring noch einmal untersucht. Doch damit ist diese Angelegenheit noch nicht beendet: In der Berufungsverhandlung am 29. Juli 2015 soll final darüber entschieden werden, ob es sich bei der BMW-Modifizierung um ein legales oder illegales System handelt.

Sollte es für regelkonform erklärt werden, könnte BMW bereits zwei Tage später am Red-Bull-Ring in Spielberg alle weiteren Fahrzeuge entsprechend umrüsten. Sollte das Urteil auf das Gegenteil lauten, bestünde für BMW theoretisch noch die Möglichkeit, den Automobil-Weltverband (FIA) zur Klärung einzuschalten.

Für BMW ist es ein "normaler und supertransparenter Prozess, dass man eine Klärung in diesem Prozess für alle völlig vertretbar und nachvollziehbar anstrebt", sagt der Sportchef der Marke, Jens Marquardt, bei 'Speedweek.de'. Er habe "volles Vertrauen" in DMSB und Berufungsinstanz, dass am Ende eine "für alle Parteien zufriedenstellende Lösung" herbeigeführt werde.

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