Aktuelle Bildergalerien
Motorsport-Marktplatz
Hi-Achse OPEL Kadett CIH 3,89
VB €1.300,00
Hi-Achse OPEL Kadett CIH 3,89  - Verkaufe:
Hinterachse Opel Kadett CIH, Übersetzung 3,89 mit großer 75% Sperre,
top Zustan[...]
Motorsport-Total.com als App für das iPhone und Android
Folgen Sie uns!
Motorsport-Total.com bei Facebook Motorsport-Total.com bei Google+ Motorsport-Total.com bei Twitter RSS-Feeds von Motorsport-Total.com
Sie sind hier: Home > Auto > Newsübersicht > Newssplitter

Urteil: Wilde Werbung mit Visitenkarten an Autos verboten

03. September 2010 - 14:16 Uhr

(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, muss mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. So urteilte jüngst das OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10). Demnach musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten auf Parkplätzen hinter Scheibenwischern anbrachte.

Die Richter des Düsseldorfer OLG hatten dies damit begründet, dass das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zweck diene. Laut ADAC ist bei vielen Autohändlern, die "wild" mit Visitenkarten werben, höchste Vorsicht geboten. Eine Umfrage des Automobilclubs hat ergeben, dass knapp 75 Prozent der Befragten unzufrieden mit den Kaufangeboten waren.

Wer sein Auto privat verkaufen möchte, sollte das Fahrzeug unbedingt von einem Experten begutachten lassen. Beim Verkauf sollte auf alle Fälle ein Vertragsformular mit einem Haftungsausschluss verwendet werden. Damit wird verhindert, dass der Verkäufer für Mängel am Fahrzeug zwei Jahre lang haftet. Die Musterverträge sind beim ADAC erhältlich.

Artikeloptionen
Artikel bewerten
Diese News / Newsübersicht hinzufügen zu...
TwitterFacebookstudiVZ / meinVZ / schülerVZMister Wongdel.icio.usYiGGWebnewsLinkarenaGoogleYahoo! MyWebBlinklistdiggFurlFolkdtoneviewHilfe
RSS XML-FeedGoogle ReaderMy Yahoo!Windows liveMy AOL

 

 
Nach oben