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  • 22.07.2015 18:13

Versicherer empfehlen: An Autobahnrichtgeschwindigkeit halten

Wer sich nicht an Tempo 130 hält, begeht zwar keine Ordnungswidrigkeit, doch im Falle eines Unfalls sprechen Gerichte "Rasern" häufig eine Mitschuld zu

(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Die auf Deutschlands Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dient vielen Autofahrern nur als Empfehlung. Und das ist sie auch. Sie stellt kein Tempolimit dar. Doch wer deutlich schneller unterwegs ist und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann zu einer Mithaftung herangezogen werden. Darauf weist das von der HUK-Coburg initiierte "Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern" hin.

Titel-Bild zur News: Autobahn

Autobahn Zoom

Der Gesetzgeber in Deutschland sieht in der Richtgeschwindigkeit auf den Autobahnen insbesondere eine Maßnahme zur Verkehrssicherheit an. Wer sich nicht an Tempo 130 hält, begeht zwar keine Ordnungswidrigkeit, doch im Falle eines Unfalls, auch eines unverschuldeten, sprechen Gerichte "Rasern" häufig eine Mitschuld an dem entstandenen Schaden zu. Begründung: Aufgrund der hohen Geschwindigkeit nimmt die von dem Auto ausgehende Betriebsgefahr zu.

Wer also die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet, muss damit rechnen, dass er für 20 bis 30 Prozent des Unfallschadens aufkommen muss. Aus der Affäre ziehen kann sich ein betroffener Schnellfahrer in der Regel nur, wenn es ihm gelingt, nachzuweisen, dass es auch bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall mit entsprechenden Folgen gekommen wäre.

Das ist jedoch schwierig, denn die Rechtssprechung geht von der grundsätzlichen Annahme aus, dass bei hoher Geschwindigkeit die von einem Auto grundsätzlich ausgehende Gefährdung steigt. Kann der Fahrer also nicht glaubhaft machen, dass die Karambolage in dem vorliegenden Umfang auch bei Richtgeschwindigkeit passiert wäre, trifft ihn mehr oder weniger automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände letztlich zu dem Unfall führten, ist dann unerheblich.

Ähnlich sehen es die Kfz-Versicherer. Deshalb empfiehlt die HUK-Coburg allen Autofahrern, sich an die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen zu halten. Damit trage der Fahrzeugführer auch zur eigenen Sicherheit sowie der der Mitfahrer bei. So auch in jenen Fällen, bei denen die Richtgeschwindigkeit im Zusammenhang mit Autobahn-Unfällen ein besonders häufiges Thema ist: bei Fahrspurwechseln.

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